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Diplom- und Master-Arbeiten (eigene und betreute):

T. Wallner:
"Toleranzbereiche in Risikovereinbarungen über den Baugrund";
Betreuer/in(nen): A. Kropik, M. Gmoser; Institut für Interdisziplinäres Bauprozessmanagement E 234-1, 2013; Abschlussprüfung: 26.04.2013.



Kurzfassung deutsch:
Das Thema des Baugrundriskos setzt sich aus den Worten Baugrund und Risiko zusammen.
Dabei ist das Verständnis zum Baugrund leichter abzugrenzen, als jenes des Risikos. Große
Unterschiede der handzuhabenden Risiken ergeben sich zwischen den einzelnen Branchen.
So können Risiken, welche Banken und Versicherungen im täglichen Geschäftsalttag ausgesetzt
sind, nicht mit den operativen Risiken, welche z.B. der Baugrund durch die Untersuchung
mit Stichproben beinhaltet, verglichen werden. Das liegt vor allem an der unikatartigen
Herstellung von Bauwerken. Dennoch können Risiken am Bau mit allgemeinen Risikosystemen
quantitativ und qualitativ bewertet werden. Zu erwähnen wäre hinsichtlich des Baugrundrisikos
die Knight`sche Formel, aber auch das von Wiggert1 angeführte Modell, welches
aufgrund der vorliegenden Unsicherheiten, Risiken in Stufen unterteilt. Dieses Modell
kann zur allgemeinen Einteilung von Baugrundrisiken genutzt werden.
Je nach vertraglicher Vereinbarung eines Geschäftes ist es möglich das Baugrundrisiko zu
überwälzen. Wesentlich ist dabei, welcher Vertragspartner den Baugrund zu untersuchen
hatte. Verpflichtungen zur Baugrundprüfung für den Auftraggeber können aus den allgemeinen
Bestimmungen des Bundesvergabegesetztes und den einschlägigen Normen erkannt
werden. Dennoch kann die Prüfpflicht des Bodens und das Baugrundrisiko auch auf den Auftragnehmer
überwälzt werden. Unerlaubt ist nach Meinung des OGH eine Überwälzung nur
dann, wenn das Baugrundrisiko unkalkulierbar und nach oben hin offen ist. Unkalkulierbarkeit
kann einerseits aus der allgemeinen Formel nach Knight, aber auch nach der allgemeinen
Rechtsmeinung dargestellt werden. Dabei stellt sich die Frage inwiefern die Überwälzung
von Baugrundrisiken überhaupt den guten Sitten entsprechen kann. Der Auftraggeber
kann seine Baugrundkosten auf die Lebensdauer des Baugrundstückes aufteilen. Der Auftragnehmer
muss diese zusätzlichen Kosten innerhalb der Bauzeit erwirtschaften. Daraus
kann sich ein Verhältnis zwischen Zeitraum zur Kostenunterbringung für den Auftragnehmer
zu jener für den Auftraggeber von mehr als 1/1000 ergeben.
Eine Möglichkeit zur ausgleichenden Aufteilung der Baugrundkosten zwischen Auftraggeber
und Auftragnehmer wäre die Gestaltung eines Pauschalpreises, welcher ab einer definierten
höhe Preislich an die entstehenden Mehr- bzw. Minderkosten angepasst wird.
In der vorliegenden Arbeit wurde ein Modell geschaffen, welches auf der Grundlage des §
934 ABGB "Schadloshaltung um die Hälfte" einen für beide Seiten max. tolerierbaren Bereich
definiert. Bewegen sich die tatsächlichen Baugrundkosten außerhalb des definierten
Bereiches, sollte es zu einer Anpassung des Pauschalpreises kommt. Das Modell könnte als
Basis für eine faire Baugrundrisikoüberwälzung herangezogen werden.

Kurzfassung englisch:
The issue of ground risk composes of the words ground and risk. The comprehension, what
to understand about the ground is easier to handle than the topic of risks. There is a large
difference between the industries which risks they have to handle. Risks in banks and insurance
groups cannot compared with the operational risks, which involves with the randomly of
the ground. One reason is that every building is a unicum. Nevertheless it is possible to use
general risk phrases to order risks on the building side into qualitative and quantitative assessment.
For instances the formula of Knight and also the model, which Wiggert2 invented,
can be used to order risks concerning their uncertainty. This model can also be used to divide
the ground risk.
Addicted on the contractual agreement of the business, it`s possible to roll over ground risk.
Elementary in this case is, who have examined the ground. Obligations for the principals can
be seen in relevant standards and also in the Federal Procurement Act. Nevertheless ground
risk can be over rolled to the agent. The Austrian High Court means it´s only illicit to over roll
unpredictable and indefinite ground risks. Unpredictability can be depicted with the formula of
Knight and also with the legal opinion. The question is whether can over rolling ground risk
be a moral contract? Principals can divide costs of the ground over the life of the building.
Agent`s have to generate the additional costs over construction period. That may arise a
proportion to handle the ground costs between the time periods of the agent by the way of
comparison to the time period of the principal above 1/1000.
An opportunity to get a better compensation of the ground costs between the principal and
the agent is to make a flat price with a maximum and a minimum cost limit. Over this limit, the
flat rate has to be adapted. A possibility can be seen by using § 934 ABGB "Schadloshaltung
um die Hälfte" of Austrians general civil code. By using this limit in a model, a fair skirt of over
rolling ground costs can be determined.

Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.