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Vorträge und Posterpräsentationen (mit Tagungsband-Eintrag):

L. Prestros:
"Die Entwicklung des Leistungsänderungsrechts";
Vortrag: 18. BBB-Assistententreffen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, Graz; 28.03.2007 - 29.03.2007; in: "Tagungsband zum 18. BBB-Assitententreffen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz", Institut für Baubetrieb, Bauwirtschaft, Projektentwicklung und Projektmanagement, TU Graz, (2007), S. 71 - 80.



Kurzfassung deutsch:
Das Leistungsänderungsrecht betreffend Bauarbeiten wird in Österreich in der Werkvertragsnorm B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen" geregelt, in Deutschland in der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B: Allgemeine Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB/B).
Der vorliegende Artikel stellt im ersten Teil das österreichische Normungsinstitut und dessen Geschichte vor. Im zweiten Teil wird ausgehend von den Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen (DIN 1961) die Entwicklung des Leistungsänderungsrechts in Österreich und Deutschland aufgezeigt, wobei die Bestimmung 5.24.1 "Berechtigung des AG zur Anordnung von Leistungsänderungen bzw. zusätzliche Leistungen" der ÖNORM B 2110 detailliert betrachtet wird.


Elektronische Version der Publikation:
http://publik.tuwien.ac.at/files/pub-bi_6979.pdf


Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.