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Zeitschriftenartikel:

A. Kropik:
"RVS 10.111: Neuauflage der besonderen rechtlichen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Straßen";
ZVB, 2005/97 (2005), S. 262 - 264.



Kurzfassung deutsch:
Mit der RVS 10.111 liegt einer Richtlinie vor, die sachlich
begründete Änderungen und Ergänzungen zur ÖNORM B 2117 enthält und
für Straßen- und Brückenbauarbeiter anzuwenden ist. Wesentliche
Änderungen betreffen die Mengenänderungsklausel, die Zahlungsziele,
die Pönale, des Gewährleistungsrecht und Risikomarken betreffend
Hochwasser und Ausfalltage wegen Schlechtwetter.
Die RVS 10.111 enthält Ergänzungen zur ÖNORM B 2117. Sie ist als
geeignete "Leitlinie" im Sinne des § 76 Abs 2 BVergG anzusehen und
entspricht der Vorgabe des § 80 Abs 2 BVergG. Die RVS 10.111 ist
Vertragsgrundlage praktisch jeder öffentlichen Straßen- und
Brückenbauausschreibung.


Online-Bibliotheks-Katalog der TU Wien:
http://aleph.ub.tuwien.ac.at/F?base=tuw01&func=find-c&ccl_term=AC05935124


Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.