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Zeitschriftenartikel:

R. Haring:
"Bevorstehende neue Vergabeverfahren im Gemeinschaftsrecht durch künftige "klassische" EU-Vergaberichtlinien";
Österreichische Bauzeitung, 24 (2004), S. 18 - 20.



Kurzfassung deutsch:
Im Sommer 2000 hat die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung Das öffentli-che Auftragswesen in der Europäischen Union mögliche zukünftige Maßnahmen dargelegt, welcher Diskussionen folgten, die im wesent-lichen darauf aufmerksam machten, dass eine Notwendigkeit der Vereinfachung des Rechtsrahmens und eine Anpassung an das digitale Zeitalter bestehe. Diese Forderung aufgreifend hat die Europäische Kommission versucht, unter anderem diese Ziele zu ver-wirklichen, indem sie zwei Richtlinienvor-schläge zur Neufassung der materiellen Ver-gaberichtlinien vorlegte.
Im Anschluss an die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments legte die Europäi-sche Kommission im Mai 2002 diesfalls ge-änderte Richtlinienvorschläge vor.
Nachdem die Verhandlungen bis in den Vermittlungsausschuss vorgedrungen sind, konnte nun dieses Legislativpaket abgeschlos-sen werden. Ausgangspunkt dieses Artikels stellt die Richtlinie 2004/18/EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Ver-fahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge dar.


Online-Bibliotheks-Katalog der TU Wien:
http://aleph.ub.tuwien.ac.at/F?base=tuw01&func=find-c&ccl_term=AC04967059


Erstellt aus der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien.